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Navigationssystem mit Radarwarner in der Schweiz verboten

Mehr und mehr Navigationssysteme haben die Möglichkeit mobile und fixe Radarkästen – Blitzer – anzuzeigen.

In Deutschland ist man da in einer Grauzone. Ist es verboten oder nicht? Nicht alle Bundesländer in Deutschland habe da die gleiche Regelung.

In der Schweiz sind jedoch solche Geräte seit diesem Frühjahr verboten und können von der Polizei eingezogen und vernichtet werden. Zudem muss man mit einer Busse rechnen.

TomTom hat aus seinem Blitzer-Angebot die Schweizer Blitzer bereits entfernt.

Quellen: navi-wocker.de      und  heise.de 

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3 Antworten zu “Navigationssystem mit Radarwarner in der Schweiz verboten”

  1. NaviGoGo sagt:

    In der Tat ist der berieb eines Radawrwarners auch in Deutschland verboten. Im Gesetz heißt es eindeutig:

    § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    Der ganze Artikel im Infoportal NaviGoGo ist hier abzurufen:
    http://navigogo.de/2007/08/14/sind-blitzer-und-radarwarner-in-navigationssystemen-erlaubt/

  2. Susi Ledermüller sagt:

    Speziell an den Grenzübergängen werden verstärkt Navis kontrolliert ob eine Radarwarnersoftware installiert ist. Da Radarwarner (gute) ca. 600 – 1400 Euro kosten ist ein GPS-Warner mit 200 Euro eine gute Alternative, das tut nicht weh wenn der entdeckt und vernichtet wird.

  3. Sandro sagt:

    Das stimmt nicht gemäss einem Bundesgerichtsurteil sind sie Legal.
    Man wartet jedoch noch ein 2tes Urteil ab.

    http://www.shn.ch/pages/archivartikel.cfm?id=229248&b1=Navigationsger%E4te%20mit%20Radarwarnung%20erlaubt&o1=&b2=&o2=&b3=&re=&ra=AM&da=&startrow=1

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